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   LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86   

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https://dejure.org/1986,2452
LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 (https://dejure.org/1986,2452)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 (https://dejure.org/1986,2452)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. April 1986 - 8 Ta 25/86 (https://dejure.org/1986,2452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzprozeß; Betriebsbedingte Kündigung; Streitwert; Beschäftigungsanspruch; Feststellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1020
  • DB 1986, 1184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 93/82

    Streitwertfestsetzung; Kündigungsschutzverfahren; Klagehäufung; Folgeverfahren;

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    Nach dem Kammerbeschluß vom 06.05.1982 (EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = BB 1982, 1799 (L)) ist der Streit über eine außerordentliche Kündigung, die wenige Wochen hinter einer im ersten Prozeß bekämpften außerordentlichen Kündigung erklärt worden ist, mit dem Betrag eines Monatsentgelts zu bewerten.

    Der Streitwert muß deutlich über dem Betrag eines Monatsentgelts liegen, den die Kammer bei einer kurzfristig nachgeschobenen Kündigung zugrunde gelegt hat (Beschluß vom 06.05.1982, aaO.).

  • LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    Folgt die außerordentliche Kündigung hingegen einer zunächst ausgesprochenen ordentlichen Kündigung im Abstand von drei Monaten, so erscheint es wegen des besonderen Rehabilitationsinteresses, das mit einer erstmals ausgesprochenen fristlosen Entlassung verbunden ist, im Hinblick auf die Bewertung des Ausgangsverfahrens geboten, den zweiten Prozeß mit dem doppelten Betrag des Monatseinkommens zu bewerten (LAG Hamm vom 24.05.1984, AnwBl 1985, 98 = KostRsp. ArbGG § 12 Nr. 92 = NZA 1984, 365 (L)).

    Diese Zusammenhänge führen vorliegend dazu, den Streitwert nicht - wie in erster Instanz geschehen - an dem einfachen Monatseinkommen von rund 2.000,-- DM auszurichten, sondern den doppelten Betrag von 4.000,-- DM zugrunde zu legen, der bei einer fristlosen Kündigung schon bei einem geringeren zeitlichen Abstand von der ersten Kündigung in Betracht kommt (Beschluß vom 24.05.1984, aaO.).

  • LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83

    Kosten- und Gebührenstreitwert in Arbeitssachen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    Der Beschäftigungsanspruch ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts im allgemeinen mit dem doppelten Betrag des Monatsentgelts zu bewerten (vgl. LAG Hamm vom 24.11.1983, EzA, § 61 ArbGG 1979 Nr. 10 = MDR 1984, 251 = AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit, XIII Entsch. 138 = AnwBl 1984, 149).
  • LAG Hamm, 09.01.1985 - 8 Ta 275/84

    Streitwert: Kündigung - Kündigung gegen mehrere Arbeitgeber - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
    ArbGG 12 Nr. 100 = MDR 1985, 348 entschieden hat, kann die Bewertung mit dem Betrag eines Monatsentgelts nicht mehr zutreffen, wenn die zweite Kündigung der ersten - wie vorliegend - nicht kurzfristig, sondern erst rund vier Monate später nachgefolgt ist.
  • LAG Hamm, 31.08.1989 - 8 Ta 337/89

    Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    125; vom 03.04.1986 LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52 = JurBüro 1986, 1237 = Betrieb 1986, 1184 (L) = BB 1986, 1020 (L)).
  • LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12

    Gegenstandswertbestimmung bei Anträgen nach §§ 99 , 100 BetrVG

    Denn in Anlehnung an die Rechtsprechung zu sogenannten Mehrfach- oder Folgekündigungen ( vgl. LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52) muss auch hier berücksichtigt werden, dass zwischen den durch die ersten drei Anträge aufgeworfenen Streitfragen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
  • LAG Hamm, 29.03.1990 - 8 Ta 585/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Handelt es sich um kürzere Zeiträume, so muss der Wertansatz entsprechend gekürzt werden (LAG Hamm vom 06.05.1982, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 15 = MDR 1982, 695 = DB 1982, 1472 (L) = BB 1982, 1799 (L); vom 03.04.1986 LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52 = JurBüro 1986, 1237 = DB 1986, 1181 (L) = BB 1986, 1020 (L); zustimmend Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 23).
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